C.- Mit Eingabe ihre Vertreterin vom 15. Mai 2007 erhob X.Y. gegen diesen Einsprache- Entscheid Rekurs bei der Verwaltungsrekurskommission mit dem Antrag, auf die Besteuerung von Einkünften aus unselbständiger Erwerbstätigkeit sei zu verzichten, unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Die Vorinstanz stellte in ihrer Vernehmlassung vom 5. Juli 2007 den Antrag auf kostenfällige Abweisung des Rekurses. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/11 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Mit Schreiben vom 11. August 2007 nahm die Rekurrentin dazu Stellung. Die Erwiderung der Vorinstanz datiert vom 3. September 2007.