A.- X.Y. wohnt in A. Bis zum 30. April 2004 ging sie als Inhaberin der Einzelfirma P. einer selbständigen Erwerbstätigkeit nach. Per 1. Mai 2004 übernahm die neu gegründete P. AG die Einzelfirma samt Aktiven und Passiven. X.Y. war ab dem 1. Mai 2004 unselbständig für die P. AG tätig, deren Verwaltungsratspräsidentin und Mehrheitsaktionärin sie zudem ist (98 Aktien von 100).