Der Mehrbedarf für die kombinierte Benützung von öffentlichem und privatem Verkehrsmittel ("Park-and-Ride") ab dem Bahnhof Wil beträgt 55 Minuten und liegt damit klar unterhalb der Schwelle von 90 Minuten, bei der in jedem Fall Unzumutbarkeit vorliegt. Wird die 90- Minutenschwelle nicht erreicht, heisst das aber noch nicht, dass die Benutzung des öffentlichen Verkehrsmittels zumutbar wäre. Ungünstige Verbindungen, lange Fusswege, häufiges Umsteigen, Relation von Reisezeit und Zeitersparnis müssen bei der Beurteilung der Zumutbarkeit, wenn ein zeitlicher Mehraufwand von deutlich mehr als einer Stunde ausgewiesen ist, ebenfalls berücksichtigt werden (SGE 2006 Nr. 27).