© Kanton St.Gallen 2025 Seite 6/9 Publikationsplattform St.Galler Gerichte des täglichen Zeitbedarfs von 40 Minuten für den Fussmarsch zwischen Wohnort und Bahnhof Bazenheid von einer Unzumutbarkeit auszugehen. Zu prüfen bleibt, ob eine kombinierte Benützung von öffentlichem und privatem Verkehrsmittel ("Park-and-Ride") zumutbar ist.