© Kanton St.Gallen 2025 Seite 5/9 Publikationsplattform St.Galler Gerichte der Berechnung des Fahrkostenabzugs einzig vom neuen Wohnsitz ausgegangen. Da dieses Vorgehen unbestritten ist und auch keine wesentlichen Auswirkungen auf die Berechnung hat, ist der Einfachheit halber auch im Rekursverfahren einzig auf den neuen Wohnort am H-weg abzustellen.