d) Die Rekurrentin macht Aufwendungen von Fr. 9'021.-- für das private Motorfahrzeug geltend. Die Vorinstanz will ihr einen Abzug von Fr. 2'148.-- für die öffentlichen Verkehrsmittel zuzüglich Fr. 2'400.-- für die Autofahrt vom Wohnort zum Bahnhof Wil sowie die Kosten des "Park-and-Ride" von Fr. 720.-- gewähren, was insgesamt Fr. 5'268.-- ergibt. Der Arbeitsplatz der Rekurrentin in St. Gallen befindet sich offenbar am Bahnhofplatz. Die Rekurrenten wohnten bis Ende Februar 2005 nur rund 300 m vom Bahnhof entfernt an der T-strasse in Bazenheid. Die Beteiligten sind jedoch bei