In gewissen Fällen ist auch eine kombinierte Benützung von öffentlichem und privatem Verkehrsmittel zumutbar ("Park- and-Ride"; Weidmann/Grossmann/Zigerlig, Wegweiser durch das st. gallische Steuerrecht, 6. Aufl. 1999, S. 42). Die Kosten für das private Verkehrsmittel können bis zur Haltestelle, welche über Parkplätze verfügt, geltend gemacht werden (VRKE I/ 1-2004/238 vom 23. August 2005 in Sachen K.E.v.P., S. 8).