Die Vorinstanz verweist in ihrer Vernehmlassung auf ihren Einsprache-Entscheid vom 4. April 2007, wo sie festhielt, dass zwischen Bazenheid und St. Gallen sehr gute Zugverbindungen bestehen würden und der zeitliche Mehraufwand für den Arbeitsweg © Kanton St.Gallen 2025 Seite 3/9 Publikationsplattform St.Galler Gerichte von Bazenheid nach St. Gallen mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht über 90 Minuten betrage. Wegen der Entfernung vom Wohnort der Rekurrenten zum Bahnhof Bazenheid werde der Abzug für die Autofahrt zum Bahnhof Wil gewährt.