C.- Gegen diesen Einsprache-Entscheid erhoben X. und Y. Z. mit Eingabe vom 1. Mai 2007 Rekurs bei der Verwaltungsrekurskommission mit dem Antrag, die Kosten für das private Motorfahrzeug der Ehefrau seien von Fr. 2'400.-- auf Fr. 9'021.-- zu erhöhen und die Kosten für die öffentlichen Verkehrsmittel ("Park-and-Ride") zu streichen. Dementsprechend sei das steuerbare Einkommen auf Fr. 86'573.-- zu reduzieren. Die Vorinstanz beantragte am 11. Juni 2007 die kostenfällige Abweisung des Rekurses. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/9 Publikationsplattform St.Galler Gerichte