Wegen der Entfernung vom Wohnort bis zum Bahnhof Bazenheid wurde der Abzug für die Autofahrt zum Bahnhof Wil gewährt, was eine Erhöhung der Autokosten von Fr. 300.-- auf Fr. 2'400.-- zur Folge hatte. Insgesamt gewährte damit das kantonale Steueramt einen Abzug für Arbeitswegkosten der Ehefrau von Fr. 5'268.--.