definitiv veranlagt. Jedenfalls präsentiert sich das Bild der bei der Verwaltungsrekurskommission hängigen Rekurse betreffend Revision von Einelternfamilien so. Von sieben hängigen Rekursen betreffen vier das Steuerjahr 2003 nicht (2006/31, 45, 70 und 94). In drei Fällen (2006/48, 80 und 95) sind auch für das Steuerjahr 2003 definitive Veranlagungen ergangen; wovon in einem Fall (2006/48) nur die Revision 2003 anbegehrt wird mit der Begründung, im Hinblick auf den bevorstehenden Entscheid des Verwaltungsgerichtes sei geraten worden, auf eine Einsprache zu verzichten.