c) Die Rekurrentin beruft sich für den Revisionsgrund auf das Urteil des Bundesgerichtes. Dieses stellt keine erhebliche Tatsache oder entscheidendes Beweismittel im Sinne der gesetzlichen Revisionsgründe dar. Das Bundesgerichtsurteil hat die vom St. Galler Gesetzgeber getroffene Besteuerung der Einelternfamilien nicht rückwirkend für unwirksam erklärt. Eine gesetzliche Regelung hat bis zu ihrer Aufhebung Bestand. Das verlangt das Legalitätsprinzip und die Rechtssicherheit. Richtig ist, dass Art. 11 StHG schon bestanden hat. Die rechtliche Bedeutung dieser Bestimmung war jedoch keineswegs klar und eindeutig. Die