Die Rekurrentin ist alleinerziehende Mutter und teilzeitlich als kaufmännische Angestellte tätig. Es hiesse überspitzte Anforderungen an die zumutbare Sorgfalt zu stellen, wenn man von ihr verlangte, dass sie eine verfassungskonforme kantonale Regelung mit dem Hinweis auf eine verfassungswidrige Bundesnorm anfechten müsste. Richtig ist, dass die Gesetze als bekannt vorausgesetzt werden. Aber der Vorrang von verfassungswidrigem Bundesrecht gegenüber verfassungskonformem kantonalen Recht muss einem Laien nicht bekannt sein.