von einem Steuerpflichtigen verlangt würde, er müsse die gesetzliche Regelung selbst in Frage stellen. Es handelt sich bei der Feststellung des Bundesgerichtes nicht um die Korrektur einer fehlerhaften Auslegung oder Rechtsanwendung des st. gallischen Steuergesetzes, sondern der Fehler liegt beim Gesetz selbst. Der st. gallische Gesetzgeber ist von einer falschen Annahme ausgegangen und hat eine Regelung getroffen, die gegen Bundesrecht verstösst.