anwendbar. Die Regierung müsse die erforderlichen vorläufigen Vorschriften erlassen. - Das kantonale Steueramt erliess daraufhin mit Kreisschreiben an die Gemeindesteuerämter vom 13. Juli 2004 einen Veranlagungsstopp für Einelternfamilien (vgl. ABl 2004 S. 1889). Mit Urteil vom 26. Oktober 2005 wies das Bundesgericht eine gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts erhobene Beschwerde des kantonalen Steueramtes St. Gallen ab (BGE 131 II 697).