B.- Mit Eingabe vom 7. März 2006 an das kantonale Steueramt "Verwaltungs- Rekurskommission" wandte sich P. W. gegen diesen Entscheid mit dem Antrag, die Steuern für das Jahr 2004 seien zu erlassen und für die provisorischen Steuern 2005 und 2006 ab 30. August 2006 monatliche Ratenzahlungen von Fr. 1'300.-- zu gewähren. Das kantonale Steueramt erachtete sich zur Behandlung der Eingabe als nicht zuständig und leitete sie samt Erlassakten am 21. März 2006 an die Verwaltungsrekurskommission weiter.