Kantonales Steueramt, Davidstrasse 41, 9001 St. Gallen, Vorinstanz, betreffend Erlass Sachverhalt: A.- P. und C. W.-S. waren für 2002 und 2003 jeweils ohne steuerbares Einkommen und Vermögen veranlagt worden, da aus der selbständigen Tätigkeit des Ehemannes Verluste resultierten. Auf den 1. November 2004 trat P. W. eine Stelle als "Leiter © Kanton St.Gallen 2025 Seite 1/8 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Konstruktion" in A. an. C. W.-S. hat eine 80 %-Stelle bei der C., Region Ostschweiz, inne.