Entscheid: 1. Der Rekurs wird gutgeheissen und der angefochtene Nichteintretensentscheid der Vorinstanz vom 12. Januar 2006 wird aufgehoben. 2. Die Streitsache wird zur materiellen Beurteilung der Einsprache vom 31. Dezember 2005 im Sinn der Erwägungen an die Vorinstanz zurückgewiesen. 3. Der Staat trägt die amtlichen Kosten von Fr. 1'000.--. 4. Die Finanzverwaltung wird angewiesen, den Rekurrenten den Kostenvorschuss von Fr. 800.-- zurückzuerstatten. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 6/6