Veranlagung auf die Folgen der Nichtbeachtung der Voraussetzungen gemäss Art. 132 Abs. 3 DBG hinweisen. Es obliegt ihnen mit anderen Worten, bei der Angabe des Rechtsmittels festzuhalten, welche Folgen sich unter anderem aus einer ungenügend © Kanton St.Gallen 2025 Seite 4/6 Publikationsplattform St.Galler Gerichte