Mit Vernehmlassung vom 28. März 2006 beantragte die Vorinstanz, auf den Rekurs sei nicht einzutreten. Unaufgefordert reichten die Rekurrenten am 25. April 2006 eine ausgefüllte Steuererklärung für 2004 samt Beilagen ein. Darin deklarierten sie ein steuerbares Einkommen von Fr. 137'594.-- und ein steuerbares Vermögen von Fr. 613'167.--. Die Vorinstanz verzichtete am 3. Mai 2006 darauf, dazu Stellung zu nehmen. Auf die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Begründung der Anträge wird, soweit notwendig, in den Erwägungen eingegangen. Erwägungen: © Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/6 Publikationsplattform St.Galler Gerichte