1. Auf den Rekurs wird nicht eingetreten. 2. Das Gesuch um Wiederherstellung der versäumten Frist wird abgewiesen. 3. Der Rekurrent bezahlt die amtlichen Kosten von Fr. 800.-- unter Verrechnung des Kostenvorschusses von Fr. 800.--. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 7/7