a) Der Nichteintretensentscheid des kantonalen Steueramtes vom 13. Juli 2006 wurde dem Rekurrenten am 17. Juli 2006 zugestellt. Die Zustellung fiel somit in die Gerichtsferien, weshalb die Rechtsmittelfrist für die Dauer der Gerichtsferien still stand. Im Folgenden ist nun zu klären, wann die Rechtsmittelfrist zu laufen begann.