3.- Der Entscheid über die Wiederherstellung wurde während der Gerichtsferien, die vom 15. Juli bis 15. August 2006 dauerten, am 17. Juli 2006 eröffnet. Wird der erste Tag nach den Gerichtsferien – Mittwoch, der 16. August 2006 – bei der Frist nicht mitgezählt, so ist der Rekurs rechtzeitig eingereicht worden. Beginnt jedoch die Frist von 30 Tagen am ersten Tag nach den Gerichtsferien zu laufen, so ist der Rekurs verspätet.