Der Rekurs erfüllt in formeller und inhaltlicher Hinsicht die gesetzlichen Anforderungen (Art. 48 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1, abgekürzt: VRP). Soweit sind die Eintretensvoraussetzungen erfüllt. b) Fraglich ist, ob der Rekurs vom 15. September 2006 rechtzeitig eingereicht wurde.