B.- Mit Eingabe vom 15. September 2006 (Datum und Poststempel) erhob X.Y., vertreten durch Z., Rekurs bei der Verwaltungsrekurskommission mit dem Antrag, das Fristwiederherstellungsgesuch vom 30. Mai / 7. Juni 2006 sei gutzuheissen, unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Kantons St. Gallen. Am 18. September 2006 reichte der Rekurrent die Rekursbegründung ein.