Mit Schreiben vom 30. Mai 2006 stellte X.Y., vertreten durch Z. ein Begehren um Wiederherstellung der Einsprachefrist bezüglich der Nachsteuerverfügung vom 8. September 2005. Am 13. Juli 2006 erliess das kantonale Steueramt einen Nichteintretensentscheid bezüglich des Wiederherstellungsbegehrens. Der Nichteintretensentscheid wurde X.Y. gemäss Zustellinformation der Post, Track & Trace, am 17. Juli 2006 zugestellt.