d) Dem Rekurrenten sind die Auslagen für das private Motorfahrzeug zum Abzug zuzulassen. Allerdings beträgt nach TwixRoute die Wegstrecke vom Wohnort zum Arbeitsort nicht 28 km, sondern nur 22 km. Es ergeben sich somit bei 115 Tagen für das halbe Jahr 5'060 km. Zusammen mit dem bereits anerkannten 4'248 km sind somit 9'308 km à Fr. 0.59, das ergibt Fr. 5'492.--, zum Abzug zuzulassen. Die Kosten für das öffentliche Verkehrsmittel von Fr. 726.-- entfallen. Es ergibt sich somit neu ein steuerbares Einkommen für 2003 von Fr. 53'500.--. Das entspricht einer Teilgutheissung des Rekurses.