steht ein Zeitbedarf für Hin- und Rückweg von 44 Minuten mit dem privaten Motorfahrzeug gegenüber. Das bedeutet, dass der Zeitaufwand mit dem öffentlichen gegenüber dem privaten Verkehrsmittel mehr als das Zweieinhalbfache beträgt. Ein solches Ungleichgewicht ist nicht mehr verhältnismässig. Der zeitliche Mehraufwand von 73 Minuten erweist sich unter diesen Umständen als unzumutbar.