Wird die 90-Minutenschwelle nicht erreicht, heisst das aber noch nicht, dass die Benutzung des öffentlichen Verkehrsmittels zumutbar wäre. Ungünstige Verbindung, lange Fusswege, häufiges Umsteigen, Relation von Reisezeit und Zeitersparnis müssen bei der Beurteilung der Zumutbarkeit, wenn ein zeitlicher Mehraufwand von deutlich mehr als einer Stunde ausgewiesen ist, ebenfalls berücksichtigt werden.