Der Zeitbedarf für das private Motorfahrzeug wird vom Rekurrenten mit 15 - 25 Minuten angegeben. Die Vorinstanz rechnet mit 22 Minuten, was als Durchschnitt realistisch erscheint. Der durchschnittliche zeitliche Mehrbedarf bei Benützung des öffentlichen Verkehrsmittel beträgt somit 73 Minuten (117 Minuten abzüglich 44 Minuten). Damit liegt der Mehrbedarf unterhalb der Schwelle von 90 Minuten, bei der in jedem Falle zeitliche Unzumutbarkeit vorliegt. Wird die 90-Minutenschwelle nicht erreicht, heisst das aber noch nicht, dass die Benutzung des öffentlichen Verkehrsmittels zumutbar wäre.