c) Umstritten sind zunächst die Wegstrecken Wohnort bis Bahnhof Flawil und Arbeitsort bis Bahnhof Sirnach, die der Rekurrent bei Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel zu Fuss zurücklegen muss. Das Gericht kommt gestützt auf die Berechnung von TwixRoute und eine Überprüfung mit den Landeskarten des Bundesamtes für Landestopografie Nrn. 1073 und 1094 (1:25000) zum Ergebnis, dass die Distanz in Flawil knapp 800 Meter und die Distanz in Sirnach knapp 1'100 Meter beträgt. Diese Wegstrecken sind zu Fuss in rund 10 bzw. 15 Minuten zurückzulegen.