2.- Im vorliegenden Fall ist streitig, ob der Rekurrent berechtigt ist, die Kosten für die Fahrt mit dem Privatauto vom Wohnort an der A-Strasse in Flawil zum Arbeitsort an der F-Strasse in Sirnach für die Zeit ab 1. Juli 2003 zum Abzug zu bringen. a) Die Rekurrenten behaupten, dass sie durch die Benützung des Privatautos täglich knapp zwei Stunden für den Arbeitsweg einsparen könnten und dass die von der Vorinstanz berechneten Distanzen nicht mit den tatsächlichen übereinstimmten. Zudem seien die Wartezeiten zu beachten, und um das Mittagessen einnehmen zu können, sei der Rekurrent auf das Auto angewiesen.