Mit Vernehmlassung vom 19. August 2005 beantragte die Vorinstanz, den Rekurs abzuweisen. Mit Schreiben vom 12. September 2005 nahmen die Rekurrenten Stellung zur Vernehmlassung der Vorinstanz. Auf die Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Begründung ihrer Anträge wird, soweit notwendig, in den Erwägungen eingegangen. Erwägungen: