C.- Gegen den Einsprache-Entscheid erhoben X. und Y. Z. mit Eingabe vom 7. Juni 2005 Rekurs bei der Verwaltungsrekurskommission mit dem Antrag, die Fahrtkosten zum Arbeitsort mit dem privaten Motorfahrzeug von Fr. 6'471.-- seien gemäss Deklaration zum Abzug zuzulassen. Sie begründeten ihren Antrag damit, dass die vom kantonalen Steueramt angegebenen Wegdistanzen nicht mit den tatsächlichen © Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/6 Publikationsplattform St.Galler Gerichte übereinstimmten und mit dem privaten Motorfahrzeug für den Arbeitsweg eine Einsparung von knapp zwei Stunden pro Tag erreicht werden könne.