B.- Gegen die Veranlagung erhob X.Z. mit Eingabe vom 15. Oktober 2004 Einsprache. Er beantragte, es seien keine Kosten für öffentliche Verkehrsmittel, dafür die Kosten für das private Motorfahrzeug gesamthaft zuzulassen. Zur Begründung brachte er vor, die Fahrt mit dem Auto bringe gegenüber dem öffentlichen Verkehrsmittel eine Einsparung von gut zwei Stunden pro Tag. Zudem sei er dienstlich auf das private Motorfahrzeug angewiesen. Die Veranlagungsbehörde traf daraufhin Abklärungen über die Arbeitsverhältnisse.