e) Zusammenfassend ergibt sich, dass der Rekurs insgesamt teilweise gutzuheissen ist. Der Einsprache-Entscheid vom 19./27. April 2005 ist aufzuheben und der Rekurrent ist für 1999 und 2000 mit ausserordentlichen Einkünften von je Fr. 100'000.-- zum Tarif für Alleinstehende mit separaten Jahressteuern zu veranlagen.