Hierzu stellte sie auf die Rechnungsabschlüsse der Jahre 1995-1998 und 2001-2002 ab und nahm verschiedene Berechnungen zur Feststellung der Auflösung stiller Reserven auf Debitoren und/oder angefangenen Arbeiten (Produktions-, Handelsbetrieb) vor, die zu unterschiedlichen Ergebnissen führten. Nach einer Besprechung mit dem Vertreter der Rekurrenten vom 27. Mai 2004 veranlagte sie diese vor dem Hintergrund dieser Berechnungen für 1999 und 2000 mit separaten Jahressteuern auf ausserordentlichen Einkünfte von je Fr. 100'000.-- (Handnotiz). In dieser schätzungsweisen Festlegung der ausserordentlichen Einkünfte ist eine Ermessensveranlagung (Art. 177 StG) zu erblicken.