Die Rekurrenten liessen sich am 14. November 2005 vernehmen. Ihr Vertreter reichte am 21. November 2005 seine Kostennote von Fr. 12'589.20 ein. Die Vorinstanz nahm am 29. November 2005 Stellung dazu. Der Vertreter der Rekurrenten liess sich daraufhin mit Eingabe vom 4. Januar 2006 und unter Einreichung von Beweismitteln zur Kostennote erneut vernehmen. Auf die von den Verfahrensbeteiligten zur Begründung ihrer Anträge gemachten Ausführungen wird, soweit erforderlich, im Rahmen der nachfolgenden Erwägungen eingegangen. Erwägungen: