Sie beantragen, der Einsprache- Entscheid des kantonalen Steueramtes vom 19./27. April 2005 sei aufzuheben und es sei festzustellen, dass die Veranlagungsverfügungen/Schlussrechnungen vom 18. Juni 2004 betreffend ausserordentliche Einkünfte pro 1999 und 2000 zufolge Einsprache- Rückzuges in Rechtskraft erwachsen seien. Eventualiter sei festzustellen, dass in den Jahren 1999 und 2000 keine ausserordentlichen Einkünfte angefallen seien bzw. - subeventualiter - maximal Fr. 39'500.-- im Jahre 2000; unter Kosten- und Entschädigungsfolge. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 3/12 Publikationsplattform St.Galler Gerichte