In einer E-Mail vom 27. Januar 2005 teilte der Steuerkommissär X.Z., der ihn vorgängig per E-Mail wegen verschiedener Steuerprobleme angefragt hatte, mit, dass dem Rückzug der Einsprache vom 14. Juli 2004 betreffend die Jahressteuern 1999 und 2000 nicht stattgegeben werden könne, da die zugrunde liegende Veranlagung mutmasslich falsch sei. Sofern die Einsprecher der Ansicht seien, dass es Gründe gebe, die für ausserordentliche Einkünfte von Fr. 100'000.-- statt Fr. 190'000.-- sprechen würden, seien sie gebeten, eine kurze Stellungnahme hinsichtlich dieser Gründe einzureichen; andernfalls wäre die Einsprache in diesen Punkten abzuweisen. X.Z. liess sich nicht vernehmen.