Mit Schreiben vom 30. September 2004 zog X.Z. die Einsprache gegen die Veranlagungen der separaten Jahressteuern für 1999 und 2000 ohne Begründung zurück. In einer E-Mail vom 27. Januar 2005 teilte der Steuerkommissär X.Z., der ihn vorgängig per E-Mail wegen verschiedener Steuerprobleme angefragt hatte, mit, dass dem Rückzug der Einsprache vom 14. Juli 2004 betreffend die Jahressteuern 1999 und 2000 nicht stattgegeben werden könne, da die zugrunde liegende Veranlagung mutmasslich falsch sei.