Mit Schreiben vom 26. August 2004 gewährte das kantonale Steueramt den Einsprechern eine Frist bis 30. September 2004 zwecks Begründung der Einsprache. Dabei führte es aus, dass eine Nachkontrolle ergeben habe, dass aufgrund der eingereichten Unterlagen die ausserordentlichen Einkünfte in den Jahren 1999 und 2000 bei rund Fr. 110'000.-- bzw. Fr. 190'000.-- liegen würden, weshalb die Veranlagungen zu Ungunsten der Steuerpflichtigen zu korrigieren seien. Es werde ihnen daher eine Frist bis 30. September 2004 gewährt, um Stellung dazu zu nehmen. Andernfalls würden die Veranlagungen zu ihren Ungunsten korrigiert.