B.- Gegen die Veranlagungen der separaten Jahressteuern für 1999 und 2000 erhob X.Z. in Vertretung der ehelichen Gemeinschaft am 14. Juli 2004 Einsprache beim kantonalen Steueramt, wobei er ausführte, dass die entsprechenden Begründungen wegen eines Wechsels des Steuerberaters und der Ferienzeit bis Ende September 2004 nachgereicht würden.