Gestützt auf Vorjahresvergleiche (als Produktions- und Handelsbetrieb) stellte sie verschiedene Berechnungen an und besprach diese offenbar mit der Treuhänderin des Steuerpflichtigen. Bei einer Vorsprache am 27. Mai 2004 soll nach Angaben der Vertreterin eine Vereinbarung über die Besteuerung von je Fr. 100'000.-- als ausserordentliche Einkünfte für die Jahre 1999 und 2000 getroffen worden sein. Mit Verfügung vom 18. Juni 2004 wurden X. und Y.Z. mit einer separaten Jahressteuer auf ausserordentlichen Einkünften von je Fr. 100'000.-- zum Satz von Fr. 15'000.-- (Tarif A) veranlagt.