In der Steuererklärung 2001a, die X.Z. am 23. November 2001 einreichte, deklarierte er keine ausserordentlichen Einkünfte. Die Veranlagungsbehörde stellte aufgrund der eingereichten Gewinn- und Verlustrechnungen für die Geschäftsjahre 1999 und 2000 fest, dass X.Z. in diesen beiden Ausfalljahren aus seiner Einzelfirma ungewöhnlich hohe Gewinne erzielt hatte. Gestützt auf Vorjahresvergleiche (als Produktions- und Handelsbetrieb) stellte sie verschiedene Berechnungen an und besprach diese offenbar mit der Treuhänderin des Steuerpflichtigen.