Aufgrund der vorbehaltlosen Geltung des Legalitätsprinzips im Abgaberecht (vgl. L. Widmer, Legalitätsprinzip im Abgaberecht, Zürich 1988, S. 67) kann es jedoch nicht angehen, dass eine klare Gesetzesbestimmung zugunsten einer rein fiskalischen Betrachtungsweise entgegen ihrem Wortlaut ausgelegt wird. Die Gefahr einer Unterbesteuerung hängt vorliegend in erster Linie mit der von der Schweiz bzw. vom Kanton St. Gallen auch im internationalen Verhältnis angewendeten proportionalen Schulden- und Schuldzinsenaufteilung zusammen, während die meisten europäischen Staaten eine objektmässige Zuteilung anwenden (Höhn, Handbuch, a.a.O., S. 316).