Innerhalb der Schweiz handelt es sich dabei um ein verfassungsmässiges Recht, das in Art. 127 Abs. 3 BV verankert ist. Im Verhältnis zum Ausland sind aus diesem Grund Doppelbesteuerungsabkommen geschaffen worden oder hat die Schweiz von sich aus entsprechende interne Regelungen getroffen. Dass bei der Schaffung solcher Regelungen auch darauf geachtet wird, dass keine Unterbesteuerungen entstehen und der Schweiz kein Steuersubstrat verloren geht, ist zweifellos legitim.