Mit der Schaffung von Art. 16 Abs. 1 StG ist nun aber neu eine gesetzliche Bestimmung geschaffen worden, die im Verhältnis zum Ausland unmissverständlich und vorbehaltlos auf die Grundsätze des Bundesrechts über das Verbot der interkantonalen Doppelbesteuerung verweist. Da © Kanton St.Gallen 2025 Seite 11/16 Publikationsplattform St.Galler Gerichte dies in Kenntnis der bisherigen Rechtsprechung geschah, muss daraus geschlossen werden, dass man diese offenbar nicht mehr in gleicher Art und Weise weiterführen wollte. Die bisherige Praxis vermag daher am klaren Wortlaut von Art. 16 Abs. 1 StG nichts zu ändern.