dd) Bei der systematischen Auslegung ist der systematische Aufbau eines Gesetzes massgebliches Element. Dabei sind auch die Titel und Randtitel von Bedeutung. Die fragliche Bestimmung von Art. 16 Abs. 1 StG findet sich im Zweiten Teil des Steuergesetzes mit der Überschrift "Staatssteuern", dem ersten Abschnitt mit dem Titel "Einkommens- und Vermögenssteuern" unter Ziff. I: "Steuerpflicht". Der Randtitel zu Art. 16 lautet "Steuerausscheidung a) Grundsätze". In Abs. 1 von Art.