Folglich ist je auf das interne Recht abzustellen, was zu Doppelbesteuerungen oder Unterbesteuerungen führen kann (E. Höhn [Hrsg.], Handbuch des Internationalen Steuerrechts der Schweiz, 2. Aufl. 1993, S. 316). Nachdem dem Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (SR 642.14, abgekürzt: StHG) keine Normen über die Verteilung des Steuersubstrats auf Hauptund Nebensteuerdomizile zu entnehmen sind, kommt in Bezug auf die Staats- und Gemeindesteuern das jeweilige kantonale Recht zur Anwendung.